Kindertagesstätte
Kunterbunt e.V.
Schulstraße 3
51399 Burscheid-Hilgen
Telefon: 0 21 74-6 33 83
Telefax: 0 21 74-79 18 54
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Der Vorstand der Kita Kunterbunt

Bild Vorstand

v.l.n.r.: Canan Büyrü, Jochen Lorenz, Anja Wollschläger, Klaudia Löhrwald, Jörg Stolpe


1. Vorsitzender: Jörg Stolpe

Tochter Charlotte ist in der Elefantengruppe, Sohn Theo geht in die Schule. Jörg Stolpe ist zuständig für alles, was nicht durch die anderen Vorstandsmitglieder abgedeckt wird.

2. stellvertretende Vorsitzende: Anja Wollschläger

Die beiden Töchter Lucia und Kara sind in der Mäusegruppe. Anja Wollschläger ist zuständig für Personalangelegenheiten.

Beisitzerin: Canan Büyrü

Tochter Alisa ist in der Mäusegruppe. Tochter Destina besucht die Schule. Canan Büyrü ist zuständig für die Einzüge der Beiträge, die Pflege der Internetseite und den Schriftverkehr..

Beisitzer: Jochen Lorenz

Tochter Julie ist in der Mäusegruppe, Sohn Jannis geht in die Schule. Jochen Lorenz ist zuständig für die Buchhaltung und Spenden.

Beisitzerin: Klaudia Löhrwald

Tochter Jule ist in der Elefantengruppe, die beiden Söhne Malte und Nick besuchen die Schule. Klaudia Löhrwald ist zuständig für Elternstunden und Angelegenheiten rund um Haus und Hof.


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Der Verein als Träger des Kindergartens

Ein Kindergarten besteht nicht aus sich heraus, sondern bedarf der äußeren Form, der finanziellen und ideellen Unterstützung. Diese Aufgaben nimmt der Verein Kunterbunt e.V. wahr. Der Verein stellt das Gebäude dar, innerhalb dessen pädagogische Arbeit stattfinden kann. Die Elefanten- und Mäusegruppe werden erst durch den Verein rechtlich existent und handlungsfähig. Der Verein tritt im Rechtsverkehr als "juristische Person" auf; er betreibt die pädagogischen Einrichtungen (Kindergarten und Spielgruppen), hat eigenes Vermögen und ist Vertragspartner. Als juristische Person ist der Verein aber ein blutleeres Geschöpf. Er wird durch die Tätigkeit seiner Mitglieder mit Leben erfüllt und wirkt durch seine Organe: die Mitgliederversammlung, den Vorstand, den Elternrat und das Personal.

Die Mitgliedschaft im Verein wird durch Beitritt erworben; durch die Aufnahme eines Kindes.

Die Organe des Vereins

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Entscheidungsorgan des Vereins. Sie bestimmt den Vereinszweck, gibt dem Verein eine Ordnung (die Satzung), wählt den Vorstand und den Elternbeirat, setzt den Mitgliederbeitrag fest und entscheidet über alle Vereinsangelegenheiten, die nicht vom Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan wahrzunehmen sind. Allerdings wird es sich dabei nur um langfristige Grundsatzentscheidungen handeln können, weil in einer Versammlung aller Mitglieder aus sachlichen und vor allem zeitlichen Gründen fundierte Urteile für kurzfristige Entscheidungen kaum zustande kommen können. Daher wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte einen Vorstand.

Der Vorstand nimmt die laufenden Geschäfte des Vereins wahr, führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung durch und erarbeitet Gesichtspunkte für solche Beschlüsse. Er handelt für den Verein im Rechtsverkehr, indem er beispielsweise Anstellungs- und Elternverträge schließt und Zuschüsse beantragt. Durch seine permanente Information und seine überschaubare Größe ist der Vorstand funktions- und handlungsfähig. Er gewährleistet den Betrieb der pädagogischen Einrichtungen. Die Mitglieder des Vorstands werden jeweils für zwei Jahre gewählt. Der Vorstand setzt sich zur Zeit aus 5 ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen.


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